Finanzberatung
Bei der Finanzberatung tritt Phosphor nur mit dem Kunden in eine Beziehung ein, da es für seine Rolle keine Verwaltungsvollmacht bei der Depotbank benötigt, d.h. die Vollmacht des Kunden, , der Bank direkt von seinem Konto aus Aufträge zu erteilen. Diese Art von Service wird ausschliesslich zugunsten von professionellen und institutionellen Subjekten durchgeführt. Anders als beim Vermögensverwaltungsmandat entscheidet in diesem Fall der Kunde, ob und wann er der Anlageberatung von Phosphor nachfolgt, indem er Börsenaufträge an die Bank sendet. Für die Umsetzung der Anlagestrategie trifft der Kunde daher auch Entscheidungen, eine Anlage zu kaufen, zu verkaufen oder eine Investition zu halten oder nicht. Zu diesem Zweck berät Phosphor den Kunden mit gebührender Aufmerksamkeit unter Berücksichtigung der Angemessenheit der Finanzinstrumente, der korrekten Risikostreuung, des Anlageprofils und der vereinbarten Strategie. Phosphor berät den Kunden auch in Bezug auf die Finanzinstrumente des investierbaren Universums, das es definiert und regelmäßig aktualisiert. Damit Phosphor die Richtigkeit der vom Kunden übermittelten Transaktionen überprüfen kann, ist es möglich, aber nicht erforderlich, dass dieser eine Vollmacht zugunsten des Unternehmens ausstellt, die nur die Einsicht in das Portfolio erlaubt. Diese Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Die Vermögensberatung eignet sich eher für Kunden, die daran interessiert sind, aktiv in die Verwaltung ihres Vermögens einzugreifen und sich bei ihren Anlageentscheidungen von Phosphor anleiten bzw. beraten zu lassen